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Professionelle Beratung

· Sachverständiger für Schwimmbad und Whirlpools (BDSF)

· Sachverständiger Entnahme von Wasserproben für die Trinkwasseruntersuchung (gemäß DVGW)

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Gefährdungsbeurteilung:

2008 wurde die DIN EN 15288 „Sicherheit in Bädern“ eingeführt. Ein neues Kapitel für die sicherheitstechnischen Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb von Schwimmbädern. Denn damit wurden zum ersten Mal die Anforderungen an die Sicherheit von Schwimmbädern standardisiert.

Die Normreihe beschäftigt sich im Wesentlichen mit der systematischen Gefahr- und Risikoeinschätzung. Daneben werden auch Themen wie die Organisation des Schwimmbadbetriebes behandelt. Aus der Risikobewertung müssen Schutzmaßnahmen und entsprechende Notfallpläne abgeleitet sowie die Verfahrensanweisungen dokumentiert werden.

Die DIN EN 15288 spielt auch bei Rechtsstreitigkeiten um das Sicherheitsmanagement eine entscheidende Rolle. Darum sollte jeder Betrieb darauf achten, die Anforderungen zu erfüllen und die relevanten Richtlinien der Normreihe für Sicherheit in Bädern zu berücksichtigen.

Die Anforderungen an das Sicherheitsmanagement in öffentlichen Bädern sind sehr hoch. Wir sind die Experten in diesem Bereich und unterstützen Sie gerne bei der Erfassung und Beurteilung der Gefahren. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Expertise und übergeben uns die Aufgaben der Risikoabschätzung. Wir unterstützen Sie gerne im Bereich der Gefährdungsbeurteilung.

 

 

Unsere Serviceleistungen im Bereich der Gefährdungsbeurteilung:

- Aufklärung über die sicherheitstechnischen Anforderungen von Planung, Bau und Betrieb von Schwimmbädern

- Systematische Gefährdungsbeurteilung und Risikoeinschätzung

- Beratung im Bereich sicherheitstechnischer Maßnahmen, die die Richtlinien erfüllen

 


 

Sachverständigen Büro für Schwimmbadtechnik und Whirlpools (gemäß BDSF, Bundesverband deutscher Sachverständigen und Fachgutachter, Mitgliedsnummer: 8260080)
Probenehmer gemäß DIN 19643, (registriert bei Hessenwasser, Weiterstadt)
Mitglied im Bundesverband für Hygiene