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Professionelle Beratung
· Sachverständiger für Schwimmbad und Whirlpools (BDSF)
· Sachverständiger Entnahme von Wasserproben für die Trinkwasseruntersuchung (gemäß DVGW)
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Sicherheitsunterweisung:
Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, müssen Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen wie Chlor zu tun haben, regelmäßig geschult werden. Unsere Sicherheitsunterweisungen unterrichten die Teilnehmer in allen Punkten rund um die Installation, den Betrieb und die Vorschriften für die vor Ort installierte Anlagentechnik.
Bei einigen Anlagen, wie zum Beispiel bei Vollvakuum Chlorgasanlagen, erhalten sie die mindestens 1 x jährlich die erforderliche Unterweisung nach BGR/GUV-R108 zum Betrieb von Chlorgasanlagen und zur Durchführung des Chlorgasflaschenwechsels.
Im ChemG, dem Chemikaliengesetz sowie im GefStoffV, dem Gefahrstoffverordnung müssen Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen arbeiten bzw. in diesen Bereichen tätig sind, über die Gefahren aufmerksam gemacht werden sowie von Maßnahmen unterrichtet werden, die risikoreiche Situationen vorbeugen und vermeiden.
Inhalte der Chlorgasunterweisung:
- Pflege und sicherer Betrieb von Chlorgasanlagen
- sicherer Umgang mit Chlorgas
- allgemeine Hinweise zu Chlorgas
- Unterweisung im Umgang mit Chlorgasanlagen
- gesetzliche Grundlagen GUV / BGR R108; DIN 19607; DIN 19606; DIN 19643
- Durchführung des Chlorgasflaschenwechsels
- Einsatz der Notfallausrüstung
- schriftliche Teilnahmebescheinigung als Nachweis für die Überwachungsbehörden
Die Unterweisung bzw. Schulung führen wir vor Ort an Ihrer bestehenden Anlagentechnik oder in unseren modernen Schulungsräumen in Burgau (Schwaben) durch.
Sachverständigen Büro für Schwimmbadtechnik und Whirlpools (gemäß BDSF, Bundesverband deutscher Sachverständigen und Fachgutachter, Mitgliedsnummer: 8260080)
Probenehmer gemäß DIN 19643, (registriert bei Hessenwasser, Weiterstadt)
Mitglied im Bundesverband für Hygiene